Das Natura 2000-Netz der EU muss in allen 27 Mitgliedstaaten, somit auch in Griechenland umgesetzt werden.
Das Natura 2000-Netz wird aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sowie aus der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten* (Vogelschutzrichtlinie) gebildet.
* Ersetzt die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
Das Gebiet der EU wurde im Rahmen von Natura 2000 in neun biogeographische Regionen eingeteilt. Griechenland befindet sich vollumfänglich in der mediterranen biogeographischen Region.
* gemäß dem Natura 2000-Newsletter Nr. 49 vom Dezember 2020
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