Mit einer Bekanntmachung im Ministerialblatt, Ausgabe 2017, Nr. 13 vom 24.04.2017 hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Wildnisentwicklungsgebiete des Landes veröffentlicht.
Die Wildnisentwicklungsgebiete gründen sich auf § 40 Abs. 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes NRW. Mit der Bekanntmachung sind die Wildnisentwicklungsgebiete als Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlich geschützt.
In § 40 des Landesnaturschutzgesetzes ist festgelegt, dass die Wildnisentwicklungsgebiete im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie in der Karte der Wildniswälder in Nordrhein-Westfalen erfasst und veröffentlicht werden. Zudem ist der Schutzstatus als Naturschutzgebiet mit der Veröffentlichung festgelegt.
In der Anlage 01 der Bekanntmachung findet sich eine Tabelle der Wildnisentwicklungsgebiete. Die Tabelle listet 69 Wildnisentwicklungsgebiete auf. Die Anlagen 02 bis 69 umfassen Karten der Wildnisentwicklungsgebiete. Das größte Gebiet ist "Egge" im Regierungsbezirk Detmold mit acht Teilflächen und einer Gesamtfläche von 510,3 Hektar.
In den Wildnisgebieten ist die Nutzung von Holz untersagt. Das gilt nicht für Maßnahmen zur Verkehrssicherung sowie für die Entnahme nicht lebensraumtypischer Gehölze.
Nordrhein-Westfalen ist eines der ganz wenigen oder sogar das einzige der Bundesländer, die den Wildnisbegriff als Schutzgebietskategorie eingeführt haben.
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