Zur Unterstützung der Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels soll ein Wildnisfonds zur Verfügung gestellt werden, mit dem die Länder bei der Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels unterstützt werden sollen.
Im Abschnitt "Schutz der biologischen Vielfalt" des Koalitionsvertrags werden u.a. die folgenden weiteren Festlegungen getroffen:
- Die Umsetzung der nationalen Strategie der biologischen Vielfalt soll forciert werden.
- Das erfolgreiche Programm "Nationales Naturerbe" wird mit einer vierten Tranche über 30.000 Hektar, darunter 20.000 Hektar von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, fortgesetzt.
- Das Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" soll fortgeführt werden.
- Die Mittel für „chance.natur–Bundesförderung Naturschutz“ sollen erhöht werden.
- Zusammen mit den Ländern soll ein Aktionsplan Schutzgebiete erarbeitet werden.
- Das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" soll weiter umgesetzt werden.
- Es soll eine Moorschutzstrategie erarbeitet werden.
- Zur Erhöhung der Arten- und Biotopvielfalt in den Städten soll ein Masterplan zur Umsetzung des Weißbuchs "Grün in der Stadt" entwickelt und umgesetzt werden.
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