Montag, 26. März 2018

Baden-Württemberg beginnt mit rechtlicher Sicherung der FFH-Gebiete

Gemäß einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 27.02.2018 wird das Bundesland die FFH-Gebiete demnächst förmlich ausweisen und damit rechtlich sichern.

Baden-Württemberg ist damit eines der letzten deutschen Bundesländer sowie eine der letzten Regionen in der EU, die die FFH-Gebiete des europäischen Netzwerks Natura 2000 rechtlich sichert. In der Mehrzahl der europäischen Regionen ist diese rechtliche Sicherung entweder längst abgeschlossen oder zum größten Teil bereits vollbracht. Die EU hat die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete in Deutschland bereits angemahnt und sogar mit Strafzahlungen gedroht.

Baden-Württemberg hat 212 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 428.000 Hektar. Das entspricht 11,7 Prozent der Landesfläche.

Die rechtliche Sicherung der baden-württembergischen FFH-Gebiete soll mittels Sammelverordnungen der vier Regierungspräsidien des Landes erfolgen. Die förmliche Bekanntmachung des Ausweisungsverfahrens erfolgt Mitte März durch Veröffentlichung in den einschlägigen Publikationsorganen. Das Anhörungsverfahren und die Planauslegung sollen ab 9. April 2018 beginnen. Ziel ist, dass die vier FFH-Sammelverordnungen Ende 2018 in Kraft treten können. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.