Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der borealen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden Anteil. Estland, Lettland und Litauen liegen vollständig innerhalb der borealen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2005/101/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (zehnte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2331 der Kommission.
Die elfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 27. Januar 2017 gemeldet worden sind.
Weitere Informationen
Die boreale biogeographische Region im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 05.07.2020
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.