Mit dem königlichen Dekret 190/2018 vom 6. April 2018 hat Spanien die Chafarinas-Inseln als Natura 2000-Schutzgebiet ausgewiesen.
Die Chafarinas-Inseln (Islas Chafarinas) befinden sich im Mittelmeer, ca. 3,52 Kilometer vor der Küste Marokkos und ca. 50 Kilometer von der spanischen Exklave Melilla entfernt. Der Archipel besteht aus drei Inseln: isla del Congreso, Isabel II und Rey Francisco. Die Inseln sind unbewohnt mit Ausnahme einer räumlich begrenzten militärischen Nutzung.
Die Chafarinas-Inseln gehören zu keiner der autonomen spanischen Regionen. Sie werden direkt vom spanischen Staat verwaltet, weshalb hier auch der spanische Staat direkt die Schutzgebietsverordnung erlassen hat.
Das königliche Dekret 190/2018 hat drei Ziele:
Das FFH-Gebiet Islas Chafarinas wird Schutzgebiet nach nationalem Recht (Zona Especial de Conservación).
Das Vogelschutzgebiet Islas Chafarinas wird vergrößert, so dass seine Ausdehnung dem FFH-Gebiet entspricht.
Der Pflege- und Entwicklungsplan für das Natura 2000-Gebiet Islas Chafarinas wird festgelegt.
Mit dem königlichen Dekret 1115/1982 wurden die Chafarinas-Inseln bereits als nationales Jagdrefugium (Refugio Nacional de Caza) ausgewiesen mit einer Meeresfläche von 259,86 Hektar und einer Landfläche von 54,6 Hektar.
Im Jahr 1989 wurden die Chafarinas-Inseln von der EU als Vogelschutzgebiet anerkannt. Im Jahr 2008 hat die EU die Chafarinas-Inseln als FFH-Gebiet (Lugar de Importancia Comunitaria) anerkannt. Die Fläche des FFH-Gebiets sowie des jetzt vergrößerten Vogelschutzgebiets ist 511 Hektar.
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