Dienstag, 13. November 2018

Festlegungen zum Flächennaturschutz im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 - 2023 in Bayern

Die beiden Parteien, die die neue Regierung im Freistaat Bayern für die Legislaturperiode 2018 - 2023 bilden, haben einen Koalitionsvertrag erarbeitet.

Dieser Koalitionsvertrag sieht einige Festlegungen zum Flächennaturschutz vor:

Zum Schutz des Waldes sollen zehn Prozent der staatlichen Waldflächen als nutzungsfreie Naturschutzflächen und Naturwaldflächen von der forstwirtschaftlichen Nutzung ausgenommen werden*.

Die Naturparke sollen gestärkt werden.

Ein dritter Nationalpark soll nicht realisiert werden.

Die Änderungen im Alpenplan sollen zurückgenommen werden**.

Die Flächen für das Vertragsnaturschutzprogramm sollen verdoppelt werden.

* Dies ist die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2020 zwei Prozent der Fläche Deutschlands Wildnis sein sollen.

** Dies bezieht sich vor allem auf die beim Riedberger Horn in den Allgäuer Alpen vorgenommenen Änderungen im Alpenplan. Durch diese Änderungen sollte eine Skigebietsverbindung zwischen Balderschwang und Obermaiselstein ermöglicht werden. Bereits vor der Wahl in Bayern hat die bayerische Regierung die Skigebietsverbindung für die Dauer von mindestens 10 Jahren storniert. Nun wird durch die Wiederherstellung des früheren Schutzstatus die Verbindung endgültig ad acta gelegt.

 

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