Sonntag, 9. Dezember 2018

Spanien hat neun "Besondere Schutzgebiete des Mittelmeers" im Rahmen der Barcelona-Konvention

Spanien hat neun "Besondere Schutzgebiete des Mittelmeers" (zonas especialmente protegidas de importancia para el Mediterráneo (ZEPIM)) im Rahmen der Barcelona-Konvention (Convenio de Barcelona) ausgewiesen.

Die Barcelona-Konvention trat im Jahr 1978 in Kraft. Im Jahr 1995 wurde die Konvention überarbeitet. Alle Anrainerstaaten des Mittelmeers sowie die EU haben die Barcelona-Konvention unterzeichnet. 

Die Barcelona-Konvention (auch: Übereinkommen von Barcelona) ist ein Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung. Eines der Protokolle der Barcelona-Konvention beinhaltet die Besonderen Schutzgebiete des Mittelmeers. Mit dem Beschluss 84/132/EWG des Rates vom 1. März 1984 hat die EU das Protokoll über die besonderen Schutzgebiete des Mittelmeers unterzeichnet.

Dies sind die neun Gebiete in Spanien:
Cap de Creus (Katalonien)
Islas Medes (Katalonien)
Columbretes (Valencia)
Archipielago de Cabrera (Balearen)
Mar Menor y zona mediterránea oriental de la costa murciana (Murcia)
Fondes marinos del levante almeriense (Andalusien)
Cabo de Gata-Nijar (Andalusien)
Acantilados de Maro-Cerro Gordo (Andalusien)
Isla de Alborán (Andalusien)

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