Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der atlantischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien und Vereinigtes Köngreich Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die atlantische biogeographische Region erstreckt sich über das ganze Staatsgebiet von Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich sowie über Teile des Staatsgebiets von Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.
Die
erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der
atlantischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/40 der Kommission.
Die zwölfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete
sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den
Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen,
um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte
Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
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