Samstag, 12. Januar 2019

Nach EU-Austritt: Natura 2000-Gebiete des Vereinigten Königreichs werden zu Netzwerk Smaragd-Gebieten

Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs wird auch die Frage aktuell, was mit den Schutzgebieten im Rahmen des EU-Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 geschieht.

Bei der 38. Sitzung des Ständigen Komitees der Berner Konvention des Europarats, die vom 27. bis zum 30. November 2018 stattfand, hat der Vertreter des Vereinigten Königreichs nun angekündigt, dass die Natura 2000-Gebiete des Vereinigten Königreichs nach dem EU-Austritt zu Schutzgebieten im Rahmen des Schutzgebietsnetzwerks Smaragd (Emerald Network) des Europarats werden.

Das Vereinigte Königreich hat damit vom ersten Tag des Austritts aus der EU seinen Beitrag zum Schutzgebietsnetzwerk Smaragd des Europarats vollumfänglich geleistet.

Der Vertreter des Vereinigten Königreichs kündigte ferner an, dass das Vereinigte Königreich auch nach dem EU-Austritt eine weltweit führende Nation beim Umweltschutz sowie beim Schutz der Natur und bei der Renaturierung sein will.


Die Mutierung der Natura 2000-Gebiete des Vereinigten Königreichs zu Schutzgebieten im Rahmen des Schutzgebietsnetzwerks Smaragd des Europarats ist im Übrigen ein automatischer Vorgang. Denn das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 der EU ist nichts anderes als die Umsetzung des Schutzgebietsnetzwerks Smaragd auf EU-Ebene.

Gemäß dem neuesten Natura 2000-Barometer im Natura 2000-Newsletter der EU vom Juli 2018 gibt es für die Natura 2000-Gebiete des Vereinigten Königreichs die folgenden Daten:

Gesamtzahl der Natura 2000-Gebiete: 933
Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete: 150.865 km²
Gesamtfläche der terrestrischen FFH-Gebiete: 13.175 km²*
Gesamtfläche der terrestrischen Vogelschutzgebiete: 16.085 km²*
Gesamtfläche der terrestrischen Natura 2000-Gebiete: 21.001 km²
Prozent der terrestrischen Staatsfläche: 8,58
Gesamtfläche der marinen FFH-Gebiete: 121.735 km²*
Gesamtfläche der marinen Vogelschutzgebiete: 18.056 km²*
Gesamtfläche der marinen Natura 2000-Gebiete: 129.865 km²

*FFH- und Vogelschutzgebiete überlappen sich teilweise.
 

    

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.