Die Europäische Union
hat im EU-Amtsblatt L 7/359 vom 9. Januar 2019 den
"Durchführungsbeschluss (EU) 2019/20 der Kommission vom 14. Dezember
2018 zur Annahme einer siebten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien" veröffentlicht.
Die Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf
die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der biogeographischen Region Makaronesien haben die EU-Staaten Portugal und Spanien Anteil. Die
EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die biogeographische Region Makaronesien umfasst die Inselgruppen der Azoren, Madeiras und der Kanaren im Atlantischen Ozean.
Die erste Liste
von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien wurde mit der Entscheidung 2002/11/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte (sechste) Aktualisierung
erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2330 der Kommission.
Die siebte
Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu
bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.
Die EU-Kommission ist jedoch der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben,
um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte
Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Samstag, 9. Februar 2019
EU veröffentlicht siebte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der biogeographischen Region Makaronesien
Weitere Informationen
Die biogeographische Region Makaronesien im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 20.05.2020
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.