Donnerstag, 7. Februar 2019

Brandenburg verordnet zwei weitere FFH-Gebiete (26. Erhaltungszielverordnung)

Das Bundesland Brandenburg hat mit der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (26. Erhaltungszielverordnung – 26. ErhZV) vom 22. Oktober 2018 zwei weitere FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 nach nationalem Recht festgesetzt.

Veröffentlicht wurde die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl) Teil II, Nr. 73 vom 30.10.2018. Gemäß der FFH-Richtlinie der EU heißen die FFH-Gebiete, die die EU in ihre jeweiligen Listen aufnimmt, "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung". Diese Gebiete werden zu "Besonderen Schutzgebieten", sobald sie der zuständige Staat nach nationalem Recht festsetzt.

Im Rahmen der 26. ErhZV wurden Gebiete, die vollständig oder anteilig in den Landkreisen Barnim und Uckermark liegen, verordnet. Dies sind die zwei FFH-Gebiete in Brandenburg, die mit der 26. ErhZV festgesetzt wurden:

Koppelberg-Altgalow
Unteres Odertal
 

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