Das Bundesland Brandenburg
hat mit der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Festsetzung von
Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (26. Erhaltungszielverordnung – 26. ErhZV) vom 22. Oktober 2018 zwei weitere FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 nach nationalem Recht festgesetzt.
Veröffentlicht
wurde die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Brandenburg (GVBl) Teil II, Nr. 73 vom 30.10.2018. Gemäß der
FFH-Richtlinie der EU heißen die FFH-Gebiete, die die EU in ihre
jeweiligen Listen aufnimmt, "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung".
Diese Gebiete werden zu "Besonderen Schutzgebieten", sobald sie der
zuständige Staat nach nationalem Recht festsetzt.
Im
Rahmen der 26. ErhZV wurden Gebiete, die vollständig oder anteilig in
den Landkreisen Barnim und Uckermark
liegen, verordnet. Dies sind die zwei FFH-Gebiete in Brandenburg, die
mit der 26. ErhZV festgesetzt wurden:
Koppelberg-Altgalow
Unteres Odertal
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