Mit der Verordnung 89/2018 vom 29. November 2018 hat das österreichische Bundesland Steiermark das neue Europaschutzgebiet "Teile der nördlichen Zuflüsse der Walster im Mariazeller Land" ausgewiesen.
Dies ist bereits das 49. Europaschutzgebiet des Bundeslands. Die Europaschutzgebiete werden in der Steiermark durchnummeriert.
Die gemäß der Vogelschutzrichtlinie sowie der FFH-Richtlinie der EU festgelegten Schutzgebiete werden in Österreich Europaschutzgebiete genannt, sobald sie von den zuständigen Bundesländern verordnet und damit nach nationalem Recht als Schutzgebiete ausgewiesen sind.
Das neue Europaschutzgebiet umfasst den Talboden der Walster mit seinen nördlichen Zuflüssen beim bekannten Wallfahrtsort Mariazell. Die Unterschutzstellung dient der Schmetterlingsart Blauschillernder Feuerfalter gemäß dem Anhang II der FFH-Richtlinie.
Dienstag, 5. Februar 2019
"Teile der nördlichen Zuflüsse der Walster im Mariazeller Land" ist das 49. Europaschutzgebiet im Bundesland Steiermark
Weitere Informationen
Die FFH-Gebiete in der Steiermark im Post vom 11.03.2021
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