Montag, 11. März 2019

Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von UNESCO-Biosphärenreservaten in Deutschland

Das Bundesumweltministerium hat Anfang 2019 eine Publikation herausgegeben, die die aktuell gültigen Kriterien für Biosphärenreservate des Deutschen Nationalkomitees für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ sowie die Positionspapiere des Deutschen Nationalkomitees zusammenfasst.

Der Kriterienkatalog für Biosphärenreservate setzt sich danach aus Antragskriterien und aus Bewertungskriterien zusammen. Antragskriterien müssen bereits bei Antragstellung erfüllt sein. Bewertungskriterien beschreiben die zu erfüllenden Aufgaben. Nur Anträge, die alle Antragskriterien erfüllen, werdem vom Nationalkomitee an die UNESCO weiterleitet.

Nachfolgend sind die Antragskriterien für Biosphärenreservate in Deutschland zusammengefasst:  



Repräsentativität: Landschaften und Lebensräume, die bisher von den BR nicht ausreichend repräsentiert werden
 
Flächengröße und Abgrenzung: mindestens 30.000 Hektar, nicht größer als 150.000 Hektar, länderübergreifende BR dürfen größer sein

Zonierung: Gliederung in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone, Kernzone mindestens drei Prozent der Gesamtfläche, Kernzone und Pflegezone mindestens 20 Prozent der Gesamtfläche, Kernzone soll von der Pflegezone umgeben sein, Entwicklungszone mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche

Rechtliche Sicherung: Schutzzweck und Ziele des BR sind rechtlich zu sichern, die Kernzone muss mit der Zielstellung des Prozessschutzes als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder auf andere Weise gleichwertig rechtlich gesichert sein

Verwaltung und Organisation: Drei Jahre nach der Anerkennung durch die UNESCO muss eine leistungsfähige Verwaltung des BR aufgebaut werden

Planung: drei Jahre nach der Anerkennung durch die UNESCO muss ein abgestimmtes Rahmenkonzept erstellt und vorgelegt werden

Biodiversität: Wichtige Vorkommen pflanzen- und tiergenetischer Resourcen sind zu benennen und zu beschreiben

Forschung: Die personellen, technischen und finanziellen Voraussetzungen zur Durchführung des Montorings im Biosphärenreservat sind zu schaffen.

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: Die Biosphärenreservate Deutschlands treten unter der Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" auf.

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