Samstag, 20. April 2019

Experte des Europarats empfiehlt Erneuerung des Europadiploms für das Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried Untersee-Gnadensee (Bodensee)

Der vom Europarat beauftragte Experte Robert Brunner aus Österreich hat das Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried Untersee-Gnadensee im Bundesland Baden-Württemberg vom 11. bis 12. Juli 2018 besucht und in seinem Bericht für die vom 3. bis 6. Dezember 2019 stattfindende 39. Sitzung des Ständigen Komitees zur Berner Konvention des Europarats die Verlängerung der Gültigkeit des Europadiploms für das Gebiet bis 2029 empfohlen.

Das Europadiplom für Schutzgebiete des Europarats wurde dem Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried zum ersten Mal im Jahr 1968 zuerkannt und wurde zum letzten Mal im Jahr 2009 erneuert. Das Europadiplom ist aktuell bis 28. November 2019 gültig. Das Europadiplom soll bis zum 28. November 2029 verlängert werden.

Das Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried Untersee-Gnadensee ist mit einer Fläche von 774 Hektar das größte Schutzgebiet auf der deutschen Seite des Bodensees.

Die Verlängerung des Europadiploms ist mit drei Bedingungen und sechs Empfehlungen verbunden:

Bedingungen
1. Es muss eine Studie gefertigt werden, die die gesetzlichen Möglichkeiten zur Vergrößerung der streng geschützten Kernzonen des Naturschutzgebiets zum Inhalt hat. Darüber muss bis 2024 an das Sekretariat des Europarats berichtet werden.


2. Alle Vorschläge oder Pläne, die darauf abzielen, die natürlichen Barrieren wie z.B. den Schnegglisand zu beseitigen, müssen zurückgewiesen werden. Ungestörte natürliche Prozesse ohne menschliche Einflussnahme sollen in einem größeren Gebiet ermöglicht werden. Davon darf nur bei bedeutendem öffentlichen Interesse, wie z.B. dem Hochwasserschutz abgewichen werden.

3. Bis zum Jahr 2022 muss ein Managementplan verabschiedet werden, der die Ziele des Europadiploms für Schutzgebiete des Europarats abdeckt und die Empfehlungen im Zusammenhang mit der Erneuerung des Europadiploms umsetzt.

Empfehlungen
1. Zusammen mit den Schweizer Behörden sollen die Möglichkeiten zur Harmonisierung der Naturschutzbestimmungen an beiden Ufern erörtert werden. Das Naturschutzgebiet soll bis zur Staatsgrenze erweitert werden, um die Wasserzone zu vergrößern. Diese Wasserzone ist besonders während des im Winter auftretenden Niedrigwassers wichtig.

2. Die Verbindungen zwischen dem Naturschutzgebiet und weiteren Schutzgebieten im Hinterland soll in Verbindung mit dem Bau der autobahnähnlichen B 33 verbessert werden. Das soll auch die Vergrößerung oder Anpassung der Außengrenzen des Naturschutzgebiets beinhalten. Kompensationsmaßnahmen sollen weitergeführt werden. Der Bau der Straße soll mit den kleinstmöglichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet erfolgen.

3. In den empfindlichsten Gebieten des Naturschutzgebiets soll die Fischerei eingestellt werden, vor allem in den Bereichen "Schläuche" und "südliche Hegne-Bucht". Damit soll die Qualität des Gebiets als Kinderstube der Fische verbessert werden.

4. Der noch bestehende, aber wenig genutzte Radweg zwischen der B 33 und der Außengrenze des Naturschutzgebiets soll aufgelassen und in das Naturschutzgebiet eingegliedert werden.

5. Die Störungen durch Freizeitaktivitäten sollen vermindert werden. Dies sind insbesondere gemietete Boote, Heißluftbalone und Zeppelinflüge.

6. Bei der zukünftigen Erweiterung der Siedlungsgebiete in benachbarten Kommunen sollen die Grenzen des Schutzgebiets, seine zukünftige Entwicklung und die Schaffung von Pufferzonen streng beachtet werden.

Hier gibt es eine Übersicht über die Schutzgebiete mit Europadiplom. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit diesen Gebieten befassen, verlinkt.

Hier gibt es eine Übersicht über die Schutzgebiete mit Europadiplom in Deutschland. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Schutzgebieten befassen, verlinkt. 

Hier gibt es eine Übersicht über die Moore in Oberschwaben. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Mooren befassen, verlinkt.        

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