Mit der Verordnung 53/2019, veröffentlicht im Landesgesetzblatt für Niederösterreich vom 2. Juli 2019, hat das Bundesland die Kernzonen und Pflegezonen des Biosphärenparks Wienerwald neu festgelegt.
Ziel der neuen Verordnung des Bundeslandes Niederösterreich ist es, den sogenannten Grünen Ring rund um Wien zu vergrößern.
An den Kernzonen des Biosphärenparks Wienerwald ändert sich so gut wie nichts. Es gibt weiterhin 27 Kernzonen mit einer Fläche von insgesamt ca. 5.100 Hektar. Änderungen gibt es hingegen bei den Pflegezonen. Zu den vorhandenen 460 Pflegezonen kommen weitere 280 Pflegezonen hinzu. Die Fläche der Pflegezonen vergrößert sich von 25.600 Hektar um 3.500 Hektar auf ca. 29.000 Hektar.
Die Verordnung legt die Abgrenzung der Kern- und Pflegezonen fest sowie die Auswirkungen auf die örtliche Raumordnung. Lage, Bezeichnung und Ausmaß der Kern- und Pflegezonen sind in den Anlagen 2 bis 11 dargestellt.
Hier gibt es eine Übersicht über die Biosphärenparks in Österreich. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Biosphärenparks befassen, verlinkt.
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