Montag, 2. Dezember 2019

Flächennaturschutz im Koalitionsvertrag für den Siebten Landtag im Bundesland Brandenburg

Der im Jahr 2019 ausgehandelte Koalitionsvertrag für den Siebten Landtag im Bundesland Brandenburg trifft im Kapitel 4.3 auch Festlegungen zum Flächennaturschutz.

So soll die Biodiversitätsstrategie des Bundes umgesetzt werden. Insbesondere sollen zwei Prozent der Landesfläche entsprechend der Bund-Länder-Kriterien als Wildnisgebiete im "Brandenburger Naturerbe" verbindlich ausgewiesen werden. Der Bau von Grünbrücken soll unter Berücksichtigung der Biotopverbundkarte geprüft werden. 

Das "Grüne Band" entlang der Grenze zwischen Brandenburg und Niedersachsen soll als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie soll durch geeignete Instrumente forciert werden.

Es soll ein Programm zum Erhalt und zur Erweiterung von Mooren aufgelegt werden. Das Großschutzgebietssystem soll weiter aufgewertet werden. Die Großschutzgebiete sollen zu Modellregionen der Nachhaltigkeit entwickelt werden. Die personelle Ausstattung der Naturparke und der Biosphärenreservate soll gestärkt werden.  

 

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