Dienstag, 17. März 2020

EU veröffentlicht 13. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der kontinentalen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 28/144 vom 31. Januar 2020 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2020/97 der Kommission vom 28. November 2019 zur Annahme einer dreizehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der kontinentalen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien und Tschechien Anteil. Luxemburg befindet sich vollständig innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.



Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen  biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (zwölfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/18 der Kommission.

Die dreizehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 01. Juni 2018 und dem 13. März 2019 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

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