Mittwoch, 22. April 2020

Regierung von Madrid verordnet Nutzungs- und Pflegeplan für den Nationalpark Sierra de Guadarrama

Mit der Verordnung 18/2020 vom 11. Februar 2020 hat die Regierung der autonomen spanischen Region Madrid den Nutzungs- und Pflegeplan für den auf der Gemarkung der Stadt Madrid gelegenen Teil des Nationalparks Sierra de Guadarrama verabschiedet (Plan Rector de Uso y Gestión, PRUG).

Der Nationalpark Sierra de Guadarrama wurde mit dem Gesetz 7/2013 des spanischen Staates vom 25. Juni 2013 gegründet. Der Nationalpark Sierra de Guadarrama erstreckt sich über Flächen der autonomen spanischen Region Madrid sowie auch der autonomen spanischen Region Castilla y León.

Der Nationalpark Sierra de Guadarrama umfasst eine Fläche von 33.960 Hektar. Davon befinden sich 21.714 Hektar in der autonomen Region Madrid und 12.246 Hektar in der autonomen Region Castilla y León.

Der Plan Rector de Uso y Gestión (PRUG) legt die Planungsziele eines Nationalparks fest. Er bestimmt auch die Kriterien für die Pflege sowie die Zonierung des Nationalparks. Der Plan gilt für die Dauer von zehn Jahren.

Die Verordnung umfasst 400 DIN A 4-Seiten einschließlich eines umfangreichen Kartenanhangs.

Weitere Informationen
Spaniens Nationalpark "Sierra de Guadarrama" im Post vom 24.06.2017

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