Am 15. September 2020 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg das Naturschutzgebiet "Brühlwegdüne" verordnet. Gemäß den Angaben des Regierungspräsidiums ist dies das erste Entwicklungsnaturschutzgebiet in Baden-Württemberg.
Das Naturschutzgebiet Brühlwegdüne befindet sich im Rhein-Neckar-Kreis auf der Gemarkung der Gemeinde Sandhausen. Es umfasst eine Fläche von ca. 32 Hektar. Im Naturschutzgebiet Brühlwegdüne wird ein Binnendünenzug als entstehungsgeschichtlich bedeutsame geomorphologische Sonderform geschützt.
Gemäß der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist für ein Entwicklungsnaturschutzgebiet charakteristisch, dass "auf der ausgewiesenen Fläche nicht das geschützt werden soll, was bereits an wertvoller Natur vorhanden ist, sondern was in einer auf mehrere Jahrzehnte angelegten Entwicklung geschaffen wird". Darin unterscheidet sich das Naturschutzgebiet Brühlwegdüne von anderen Schutzgebieten. Damit unterschiedet sich ein Entwicklungsnaturschutzgebiet jedoch auch wesentlich von einem Wildnisgebiet, in dem die Natur selbst entscheidet, wohin sie sich entwickeln will.
Im Gebiet sollen Wintergrün- und Weißmoos-Kiefernwälder sowie Sandrasen und Sandheiden entwickelt werden.
Bei den Wintergrün- und Weißmoos-Kiefernwäldern sollen in der Phase 1 in den ersten zehn Jahren 7,5 Hektar entwickelt werden. Bei Einstellung der Entwicklungsziele werden weitere 7,5 Hektar realisiert.
Bei den Sandrasen und Sandheiden werden in den ersten fünf Jahren 2,8 Hektar realisiert. In einem zweiten Schritt werden in den folgenden fünf Jahren weitere 4,7 Hektar realisiert. Darauf werden in weiteren zehn Jahren weitere 7,5 Hektar realisiert.
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