Mit einer Verordnung vom 01.10.2020 hat der Präfekt des französischen Départements Haute-Savoie in der Region Auvergne-Rhône-Alpes 3.175 Hektar der französischen Seite des Mont Blanc unter Schutz gestellt.
Die Unterschutzstellung erfolgte mit einer sogenannten "Arrêté préfectoral de protection des habitats naturels (APHN)" Dies ist eine von drei Schutzgebietskategorien, die der Präfekt eines Départements verordnen kann. Sie ist in den Artikeln L411-1, L411-2, L415-5, R411-17-7, R411-17-8 und R415-1 des französischen Umweltgesetzbuchs enthalten. Die beiden anderen Kategorien sind "L´Arrêté préfectoral de protection de biotope (APB)" und "L’arrêté préfectoral de protection de géotope (APPG)".
Die "Arrêté préfectoral de protection des habitats naturels (APHN)" ist erst seit dem 19.12.2018 Bestandteil der französischen Umweltgesetzgebung. Der Titel der Verordnung für den Mont Blanc lautet vollständig: "Arrêté nr. DDT-2020-1132 portant création de la zone de protection d´habitats naturels du Mont-Blanc - Site d´exception".
Das neue Schutzgebiet umfasst eine Fläche von 3.175 Hektar. Sie teilen sich auf in 2.628 Hektar Kernzone und 547 Hektar Pufferzone. Die Kernzone teilt sich auf in 1.371 Hektar in der Gemeinde Chamonix-Mont-Blanc, 588 Hektar in der Gemeinde Les Houches und 669 Hektar in der Gemeinde Saint-Gervais-les-Bains. Die Pufferzone teilt sich auf in 93 Hektar in der Gemeinde Chamonix-Mont-Blanc, 117 Hektar in der Gemeinde Les Houches und 337 Hektar in der Gemeinde Saint-Gervais-les-Bains.
Im neuen Schutzgebiet ist es unter anderem verboten, mit irgendwelchen Fahrzeugen zu fahren. Die Hochregion ist nur noch für Bergsteiger zugänglich, die eine Reservierung in einer der Schutzhütten vorweisen können.
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