Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L51/605 vom 15. Februar 2021 den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/163 der Kommission vom 21. Januar 2021 zur Annahme einer vierzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der atlantischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die atlantische biogeographische Region erstreckt sich über das ganze Staatsgebiet von Irland und den Niederlanden sowie über Teile des Staatsgebiets von Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/495 der Kommission.
Die 14. Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 21. Mai 2019 und dem 22. Januar 2020 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
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