Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L51/698 vom 15.02.2021 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2021/164 der Kommission vom 21. Januar 2021 zur Annahme einer sechsten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Schwarzmeerregion" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der biogeographischen Schwarzmeerregon haben die EU-Staaten Bulgarien und Rumänien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste
von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen
biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2009/92/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte (fünfte) Aktualisierung
erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/39 der Kommission.
Die sechste
Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu
bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 21. Mai 2019 und dem 22. Januar 2020 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen,
um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte
Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Weitere Informationen
Die biogeographische Schwarzmeerregion im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 19.07.2020
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