In der Entscheidung 43 COM 7B.83 aus dem Jahr 2019 spricht die UNESCO einige Probleme im Zusammenhang mit der UNESCO-Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal an. Im Bericht zum Zustand der UNSCO Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal vom 20. November 2020 werden die gestellten Fragen aus Sicht des Bundeslandes Rheinland Pfalz beantwortet.
Im heutigen Post in diesem Blog geht es um den Punkt einer neuen Querung des Mittelrheins durch eine Straße sowie um den Punkt des Bahnlärms im Mittelrheintal.
Straßenquerung
Die UNESCO fordert vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme der Planungen für eine Straßenquerung, dass die UNESCO und die beratenden Institutionen zum frühestmöglichen Zeitpunkt beteiligt werden. Es sollen vor allem Lösungen entwickelt werden, die örtlichen Verkehrsbedürfnissen dienen.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz antwortet wie folgt:
Der Planungsprozess für die neue Rheinquerung hat sich verzögert, weil zuerst die konkreten Zuständigkeiten für das Projekt geklärt werden müssen. Deshalb sind die Untersuchungen zu den verschiedenen Optionen für eine Flussquerung noch nicht abgeschlossen worden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden die Grundlage für die weiteren Planungen in einem regionalen Kontext bilden. Sobald die Untersuchungen fertiggestellt sind und ins englische übersetzt sind, werden sie an die UNESCO und die beratenden Institutionen gesandt. Es werden keine endgültigen Entscheidungen getroffen, bevor die UNESCO und die beratenden Institutionen ihre Stellungnahme abgegeben haben.
Bahnlärm
Die UNESCO begrüßt die weiterhin bestehende Bereitschaft, den Bahnlärm im Mittelrheintal zu reduzieren. Jedoch wird bedauert, dass bisher kein wirksames Ergebnis erreicht worden ist. Mit Sorge werden die Pläne zur Modernisierung der Bahntunnel zwischen St. Goar und Oberwesel gesehen. Dies könnte den außerordentlichen Wert der Welterbestätte beeinträchtigen. Es sollen langfristige Lösungen entwickelt werden, mit denen der Güterverkehr der Bahn um die Welterbestätte herumgeleitet werden kann.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz antwortet wie folgt:
Bevor neue Bahntrassen geplant werden können, muss dies im Bundesverkehrswegeplan als Vorhaben von besonderer Dringlichkeit deklariert werden. Leider ist dies im Infrastrukturplan mit Zeithorizont 2030 nicht geschehen. Eine Machbarkeitsstudie ist beauftragt worden. Die Tunnels zwischen St. Goar und Oberwesel wurden im Jahr 2019 instandgesetzt. Weitere Maßnahmen werden nicht vor der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie vorgesehen. Wegen der Möglichkeit der freien Trassenwahl ist eine Umleitung von Güterzügen keine Option. Die Bahn treibt Lärmkontrollmaßnahmen im Mittelrheintal weiter voran. Das neue Lärmschutzgesetz sieht für Güterzüge, die nicht mit den neuesten Lärmschutzeinrichtungen ausgestattet sind, eine Geschwindigkeitsreduzierung vor.
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