In der Entscheidung 43 COM 7B.83 aus dem Jahr 2019 spricht die UNESCO einige Probleme im Zusammenhang mit der UNESCO-Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal an. Im Bericht zum Zustand der UNSCO Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal vom 20. November 2020 werden die gestellten Fragen aus Sicht des Bundeslandes Rheinland Pfalz beantwortet.
Im heutigen Post in diesem Blog geht es um den Punkt der Windkraftanlagen sowie um den Punkt der Ferienanlage Sankt Goar-Werlau.
Windkraftanlagen
Die UNESCO begrüßt die Entscheidung, die geplanten Windkraftanlagen bei Ranselberg nahe Lorch zurückzuziehen. Die zuständigen staatlichen Stellen werden aufgefordert, die geplante Erweiterung von Windkraftanlagen bei Kandrich nahe Oberdiebach abzulehnen.
Die gesetzlichen Werkzeuge sollen harmonisiert werden. Empfindliche Gebiete innerhalb der Welterbelandschaft sollen an Hand einer Karte identifziert werden.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz antwortet wie folgt:
Das Oberlandesgericht von Rheinland Pfalz hat Windkraftanlagen, die sich außerhalb der Pufferzone der Weltkulturlandschaft befinden, trotzdem genehmigt und die Sichtlinienuntersuchungen nicht akzeptiert. Das Bundesland Rheinland-Pfalz untersucht zur Zeit, wie mit geplanten Windkraftanlagen außerhalb der Pufferzone umgegangen werden soll, so dass die Sache dann vor Gericht Bestand hat.
Ferienanlage Sankt Goar-Werlau
Die UNESCO verlangt, dass eine Abschätzung der visuellen Auswirkungen der geplanten Ferienanlage bei der UNESCO und den beratenden Institutionen eingereicht wird. Dies soll erfolgen, bevor irgendwelche nicht mehr rückgängig zu machende Maßnahmen getroffen werden.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz antwortet wie folgt:
Seit dem Jahr 2017 hat es keinen Kontakt mehr zwischen dem Projektentwickler und dem Welterbebüro gegeben. Sollten die Planungen wiederaufgenommen werden, wird es eine Studie zu den Sichtbeeinträchtigungen geben, die dann der UNESCO zugeleitet werden.
Weitere Informationen
UNESCO-Weltnaturerbestätten in Deutschland im Post vom 30.09.2019
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