Mittwoch, 5. Mai 2021

Erhaltungsbericht (State of Conservation report) 2020 zur UNESCO-Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal, Teil 1

Die beim Land Rheinland-Pfalz für die UNESCO-Welterbestätten zuständige Stelle hat mit Datum vom 20. November 2020 einen Bericht zum Zustand der UNESCO-Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal an das UNESCO-Welterbezentrum gesandt. 

Darin wird auf die in der Entscheidung 43 COM 7B.83 der UNESCO aus dem Jahr 2019 (43. Sitzung in Baku) genannten Probleme Bezug genommen. Die UNESCO hat für die Beantwortung sowie einen aktualisierten Erhaltungsbericht eine Frist bis zum 1. Dezember 2020 gesetzt. Der Bericht soll bei der kommenden Sitzung des Welterbekomitees behandelt werden.

Die Entscheidung 43 COM 7B.83 der UNESCO umfasst die folgenden Themen:

1. Neue Querung des Rheins durch eine Straße

2. Die Auswirkungen den Güterverkehrs der Bahn

3. Windkraftanlagen in der Nähe der Weltkulturerbestätte

4. Ein neuer Ferienpark bei Sankt Goar-Werlau

5. Die Weiterentwicklung des Managementplans in einen Masterplan

6. Beobachtungsmission der UNESCO vor Ort

Wir werden hier in diesem Blog auf einzelne Punkte später noch näher eingehen.

Weitere Informationen
UNESCO-Weltnaturerbestätten in Deutschland im Post vom 30.09.2019    

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