Mittwoch, 9. März 2022

Das Europadiplom des Europarats sollte auch für das Erweiterungsgebiet des Nationalparks Bayerischer Wald gelten

Der Nationalpark Bayerischer Wald ist seit vielen Jahren mit dem Europadiplom des Europarats ausgezeichnet.

Bisher gilt das Europadiplom jedoch nur für das im Jahr 1970 ausgewiesene Gebiet des Nationalparks und noch nicht für das Erweiterungsgebiet von 1997 sowie das im Jahr 2022 geplante Erweiterungsgebiet. Auf der Website des Europarats wird die Fläche des Nationalparks nach wie vor mit 13.300 Hektar angegeben, also ohne die Erweiterungsgebiete.

Der Grund dafür ist, dass die Bayerische Staatsregierung bisher noch keinen Antrag für eine Ausdehnung der Gültigkeit des Europadiploms auf die Erweiterungsgebiete des Nationalparks Bayerischer Wald gestellt hat.

Der vom Europarat beauftragte Experte Robert Brunner hat bei seinem Besuch vor Ort vom 28. bis 30.06.2021 auch die Erweiterungsgebiete des Nationalparks Bayerischer Wald unter die Lupe genommen. Hierbei hat der Experte vier Bedingungen formuliert, die für eine Erweiterung der Fläche des Europadiploms erfüllt sein müssen.

1. Die zuständige staatliche Stelle des Freistaats Bayern muss einen Antrag zur Erweiterung des mit dem Europadiplom ausgezeichneten Gebiets an den Europarat stellen.

2. Die Bekämpfung des Borkenkäfers muss im Erweiterungsgebiet mit Ausnahme der Pufferzone sofort eingestellt werden.

3. Die Bedingung unter 2. muss für das im Jahr 2022 geplante Erweiterungsprojekt östlich des bestehenden Nationalparks sofort und ohne Übergangsphase umgesetzt werden.

4. Bei der Planung von Infrastruktur müssen die Kernzonen des benachbarten Nationalparks Sumava berücksichtigt werden. Die Bewahrungsmaßnahmen in der Erweiterungszone müssen auf die Maßnahmen in den angrenzenden Kernzonen des Nationalparks Sumava abgestimmt werden.

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