In der Schweiz gibt es zur Zeit zwei Naturerlebnispärke.
Im heutigen Post in diesem Blog sind die Naturerlebnispärke der Schweiz aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Naturerlebnispärken befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.
Die Naturerlebnispärke bilden eine von vier Parkkategorien in der Schweiz (Schweizerischer Nationalpark, Nationalpark der neuen Generation, Regionaler Naturpark und Naturerlebnispark.
Grundlage für die Naturerlebnispärke ist das im Jahr 2007 revidierte Natur- und Heimatschutzgesetz. Der Abschnitt 3b trägt die Überschrift "Pärke von nationaler Bedeutung". Hier wird die Kategorie Naturerlebnispark genannt. Demnach ist ein Naturerlebnispark ein Gebiet, das in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegt, das der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und das der Allgemeinheit Naturerlebnisse ermöglicht. Ein Naturerlebnispark besteht aus einer Kernzone, in der die Natur sich selbst überlassen wird und die für die Allgemeinheit nur beschränkt zugänglich ist. Dann gibt es eine Übergangszone, in der Naturerlebnisse ermöglicht werden und die als Puffer gegen schädliche Einwirkungen auf die Kernzone dient.
Die Pärkeverordnung vom 7. November 2007 legt die Kernzone eines Naturerlebnisparks auf mindestens 4 km² fest. Die Übergangszone soll die Kernzone möglichst vollständig umfassen. Der Naturerlebnispark liegt im Umkreis von höchstens 20 Kilometern des Kerns einer Agglomeration und in topographisch ähnlicher Höhenlage. Der Naturerlebnispark ist mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar.
Naturerlebnispärke sind damit auch Wildnisgebiete.
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