Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 36/304 vom 07.02.2023 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2023/243 der Kommission vom 26. Januar 2023 zur Annahme einer sechzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der alpinen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die alpine biogeographische Region umfasst die Alpen im Gebiet der Europäischen Union (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien), die Pyrenäen (Spanien und Frankreich), die Apenninen (Italien), das nördliche fennoskandische Gebirge (Finnland und Schweden), die Karpaten (Polen, Rumänien und Slowakei), das Dinarische Gebirge (Slowenien und Kroatien) und den Balkan, das Rila- und das Pirin-Gebirge, die Rhodopen und das Saschtinska-Sredna-Gora-Gebirge (Bulgarien).
Die
erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der
alpinen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/223 der Kommission.
Die sechzehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 17. September 2021 und dem 30. Januar 2022 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU Kommission haben einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.