Samstag, 3. Februar 2024

Naturschutzgebiet "Wälder um Wanfried" in Hessen: Neue Waldwildnis

Das Bundesland Hessen hat mit Datum vom 06.02.2023 das Naturschutzgebiet "Wälder um Wanfried" verordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 10/2023 vom 6. März 2023).

Hauptziel des Naturschutzgebiets ist die Schaffung neuer Waldwildnis.

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 921,27 Hektar. 

Das Naturschutzgebiet besteht aus drei Schutzzonen. Die Schutzzone I ist die Kernfläche ohne Alt-NSG. Die Schutzzone II ist die Kernfläche mit Alt-NSG. Die Schutzzone III umfasst die Flächen des Alt-NSG ohne Kernfläche. Der überwiegende Teil des neuen Naturschutzgebiets besteht aus den Schutzzonen I und II. In den Schutzzonen I und II soll Waldwildnis entstehen. In diesen Schutzzonen darf Nadelholz noch für einen Übergangszeitraum bis 31.12.2024 genutzt werden. Weitere forstliche Maßnahmen, die für eine Initialisierung und Etablierung heimischer Laubhölzer erforderlich sind, dürfen noch bis 31.12.2031 vorgenommen werden. Die Schutzzone III wird nicht zu Wildnis entwickelt. Dort sind bestimmte Pflegemaßnahmen zulässig.

Hessen hat in jüngster Zeit bereits 21 Flächen als Naturschutzgebiet in Wäldern mit dem Ziel der Wildnis ausgewiesen. Weitere acht Waldflächen sind noch geplant.  

   

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