Donnerstag, 4. Juli 2024

Natura 2000 der EU: 17. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region

Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/427 der Kommision vom 2. Februar 2024 hat die EU eine siebzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region angenommen.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.

Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/243 der Kommission aktualisiert.

Die siebzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.

Die alpine biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete der Alpen (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien), die Pyrenäen (Spanien und Frankreich), die Apenninen (Italien), das nördliche fennoskandische Gebirge (Finnland und Schweden), die Karpaten (Polen, Rumänien und Slowakei), das Dinarische Gebirge (Slowenien und Kroatien) und den Balkan, das Rila- und das Pirin-Gebirge, die Rhodopen und das Saschtinska-Sredna-Gora-Gebirge (Bulgarien).

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