Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/428 der Kommision vom 2. Februar 2024 hat die EU eine achte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Schwarzmeerregion angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die biogeographische Schwarzmeeregion wurde mit der Entscheidung 2009/92/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/242 der Kommission aktualisiert.
Die achte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.
Die biogeographische Schwarzmeerregion umfasst Teile der EU-Gebiete Bulgariens und Rumäniens.
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