Sonntag, 18. August 2024

Natura 2000 der EU: 17. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region

Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/433 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine 17. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region angenommen.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.

Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/98/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/244 der Kommission aktualisiert.

Die 17. aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.

Die kontinentale biographische Region umfasst Teile der EU-Gebiete von Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden sowie das Hoheitsgebiet von Luxemburg vollständig.

Die EU ist nach wie vor der Ansicht, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben.

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