Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 die "Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030" (NBS 2030) beschlossen.
Der erste Aktionsplan zur Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 umfasst den Zeitraum 2024 - 2027. Dort sind 21 Handlungsfelder beschrieben. Das Handlungsfeld 2. umfasst die Themen Schutzgebierte, Vernetzung und Wildnis. Im Handlungsfeld 2.4 werden zur Wildnis die folgenden Punkte aufgeführt:
Die Förderprogramme für mehr Wildnis in Deutschland werden bis 2025 ausgebaut.
Die rechtlichen Möglichkeiten zur Wildnisentwicklung werden bis 2027 besser ausgeschöpft. Folge- und Nebenkosten bei Wildnisgebieten werden verringert.
Bis 2026 soll geklärt werden, wie Wildnisgebiete als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden können.
Bis 2026 werden der Austausch von Fachleuten ("Wildnis im Dialog") und die Bund-Länder-Gespräche fortgeführt und verstetigt.
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