Montag, 21. Juni 2010

Sonderschutzgebiete in Österreich

Die Schutzgebietskategorie "Sonderschutzgebiet" gibt es in drei Bundesländern von Österreich. Dabei wird diese Kategorie in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich angewandt. Im Bundesland Tirol ist das Sonderschutzgebiet eine eigenständige Schutzgebietskategorie. In den Bundesländern Kärnten und Salzburg gibt es das Sonderschutzgebiet nur im Zusammenhang mit dem Nationalpark Hohe Tauern, der in die Kategorien Kernzone, Außenzone und Sonderschutzgebiet eingeteilt wird.

Die Schutzgebietskategorie des Sonderschutzgebiets kann (aber nicht: muss) der IUCN-Schutzgebietskategorie Ia (strict nature reserve / wilderness area) entsprechen. Zu wünschen wäre, dass die Zahl und Flächengröße der Sonderschutzgebiete in den österreichischen Alpen in der Zukunft weiter zunimmt.  


Tirol
In Tirol geht das Sonderschutzgebiet zurück auf das Tiroler Naturschutzgesetz, Paragraph 22. Das Sonderschutzgebiet ist die strengste Schutzform nach diesem Gesetz. Ein Sonderschutzgebiet ist ein Gebiet, das in seiner Ursprünglichkeit erhalten geblieben ist. In Sonderschutzgebieten ist jeder Eingriff in die Natur verboten. Im Zusammenhang mit dem Nationalpark Hohe Tauern, der sich auch auf Tiroler Gebiet befindet, wird in Tirol die Schutzgebietskategorie des Sonderschutzgebiets nicht angewandt.

Zur Zeit gibt es in Tirol drei Sonderschutzgebiete. Alle drei Gebiete befinden sich am Inn.

Sonderschutzgebiet Kranebitter Innau, Größe 18,3 Hektar, Verordnung vom 24. Mai 2005
Sonderschutzgebiet Mieminger und Rietzer Innauen, Größe 15,7 Hektar, Verordnung 1985 
Sonderschutzgebiet Silzer Innau, Größe 8,3 Hektar, Verordnung 1997

Salzburg
Im Bundesland Salzburg ist die Kategorie des Sonderschutzgebiets im Nationalparkgesetz zum Nationalpark Hohe Tauern verankert. Gemäß Paragraph 3 (2) gliedert sich der Nationalpark in Außenzonen, Kernzonen und Sonderschutzgebiete. Die Sonderschutzgebiete werden in Paragraph 6 behandelt. In einem Sonderschutzgebiet ist jeder Eingriff in Natur und Landschaft untersagt. Sonderschutzgebiete können sich sowohl innerhalb der Außenzone als auch innerhalb der Kernzone des Nationalparks befinden.

Zur Zeit gibt es im Bundesland Salzburg drei Sonderschutzgebiete. Alle drei Gebiete befinden sich innerhalb des Nationalparks Hohe Tauern.

Sonderschutzgebiet Inneres Untersulzbachtal, Größe 2.655 Hektar, Verordnung 1.1.1996
Sonderschutzgebiet Piffkar-Fusch, Größe 472,4 Hektar, Verordnung 1.1.1989
Sonderschutzgebiet Wandl-Rauris, Größe 13,1 Hektar, Verordnung 1.3.1992

Kärnten
Im Bundesland Kärnten ist die Kategorie des Sonderschutzgebiets im Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz von 1983 verankert.  Gemäß Paragraph 5 dieses Gesetzes kann ein Nationalpark in Kernzonen, Sonderschutzgebiete und Außenzonen unterteilt werden. Gemäß Paragraph 7 dieses Gesetzes sind Sonderschutzgebiete kleinräumige Gebiete, in denen jeder Eingriff in den Naturhaushalt verboten ist.

Im Gegensatz zum Bundesland Salzburg werden die einzelnen Sonderschutzgebiete in Kärnten nicht per Verordnung, sondern im Gesetz zum Nationalpark Hohe Tauern aus dem Jahr 1986 festgelegt. Im dritten Abschnitt des Nationalparkgesetzes werden die beiden Sonderschutzgebiete unter den Paragraphen 8 und 9 behandelt. Eine Gebietsgröße wird hierbei nicht angegeben, bezüglich der Gebietsgrenzen wird auf die Anlage zum Nationalparkgesetz verwiesen.


Zur Zeit gibt es im Bundesland Kärnten zwei Sonderschutzgebiete. Beide Gebiete befinden sich innerhalb des Nationalparks Hohe Tauern.

Sonderschutzgebiet Gamsgrube, Größe ---, Gesetz 1986
Sonderschutzgebiet Großglockner-Pasterze, Größe ---, Gesetz 1986

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.