Die Unesco führt eine rote Liste derjenigen Welterbestätten, deren Welterbestatus in Gefahr ist. Unter den europäischen Weltnaturerbestätten ist zur Zeit keine auf der roten Liste.
Das Unesco-Welterbe gliedert sich in die Kategorien Weltnaturerbe, Weltkulturerbe und gemischte (Natur und Kultur) Welterbestätten. Weltweit gibt es zur Zeit 183 Weltnaturerbestätten. Davon befinden sich 30 in Europa. Von den 183 Weltnaturerbestätten befinden sich zur Zeit 18 auf der roten Liste der Welterbestätten in Gefahr. Darunter befindet sich zur Zeit keine Weltnaturerbestätte in Europa.
Weltnaturerbestätten in Gefahr gibt es zur Zeit in Afrika, Nord-, Mittel- und Südamerika und in Asien. Schwerpunkt ist Afrika. In Afrika ist der Spitzenreiter (in negativer Hinsicht) die Demokratische Republik Kongo. Alle fünf Weltnaturerbestätten dieses Landes befinden sich auf der roten Liste der Unesco. Eine Weltnaturerbestätte wird dann auf die rote Liste gesetzt, wenn ein oder mehrere Kriterien, die zur Anerkennung als Weltnaturerbestätte geführt haben, möglicherweise in absehbarer Zeit nicht mehr zutreffen oder bereits heute nicht mehr zutreffen.
Mit der Auflistung einer Welterbestätte auf der Gefahrenliste ist es nicht getan. Die Auflistung ist jeweils verbunden mit einer ganzen Palette von Aktionen der Unesco sowie Einflussnahmen auf den betreffenden Staat, um die für die Welterbestätte geltenden Ausweisungskriterien wiederherzustellen. Oft werden diese Gebiete jahre- oder jahrzehntelang auf der roten Liste geführt, bis sich eine Besserung ergibt. Das letzte Mittel wäre die Löschung eines Gebiets von der Welterbeliste. Dies ist jedoch bisher bei den Weltnaturerbestätten nur ein einziges Mal passiert. (Und man muss sich für Deutschland in diesem Zusammenhang etwas schämen, denn Deutschland ist eines der ganz wenigen Länder, in denen bisher eine Weltkulturerbestätte von der Liste der Unesco gelöscht worden ist. Von Vorbild für andere Länder kann hier überhaupt keine Rede sein).
Gründe, weshalb ein Weltnaturerbegebiet auf die rote Liste kommt, gibt es viele. Dazu gehören Wilderei, illegaler Holzeinschlag, das Auslöschen wichtiger Tierarten, illegaler Abbau von Bodenschätzen, Staudammprojekte, Kriegshandlungen, Aufstände, illegale Weidewirtschaft und vieles andere mehr. Manchmal ist es wegen andauernder kriegerischer Auseinandersetzungen nicht einmal möglich, sich ein genaues Bild vom Zustand eines Gebiets zu verschaffen. In den meisten Fällen sind für die Wiederherstellung eines Welterbe-würdigen Zustands eines Gebiets enorme finanzielle Mittel erforderlich, die von den betroffenen Staaten nicht allein aufgebracht werden können.
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