Mit der Verordnung 56/2014 vom 02.09.2014 hat das österreichische Bundesland Vorarlberg den Biosphärenpark "Naturpark Nagelfluhkette" festgesetzt. Diese Verordnung ist unter verschiedenen Gesichtspunkten bemerkenswert.
Beim neuen Biosphärenpark "Naturpark Nagelfluhkette" handelt es sich nicht um ein von der Unesco anerkanntes Biosphärenreservat. Vielmehr hat Vorarlberg als einziges österreichisches Bundesland die Schutzgebietskategorie des Biosphärenparks in seinem Naturschutzgesetz verankert (§ 27). Im Gegensatz dazu gibt es die Schutzgebietskategorie des Naturparks in Vorarlberg nicht.
Kurioserweise gibt es seit einigen Jahren in Vorarlberg einen Naturpark Nagelfluhkette. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um einen vom Land verordneten Naturpark. Vielmehr war die Bezeichnung Naturpark Nagelfluhkette in Vorarlberg nur informell vorhanden, indem einige Vorarlberger Gemeinden dem benachbarten bayerischen Naturpark Nagelfluhkette beigetreten sind. Hierbei handelte es sich um den ersten grenzüberschreitenden Naturpark Bayerns.
Mit der neuen Vorordnung ist der Naturpark Nagelfluhkette nun auch auf dem Vorarlberger Gebiet offiziell geworden, wenngleich wegen der Vorarlberger Besonderheiten der Titel des Schutzgebiets nicht Naturpark, sondern Biosphärenpark heißt.
Der neue Biosphärenpark umfasst die Gemeinden Doren, Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Sibratsgfäll und Sulzberg. Die Verordnung zum Biosphärenpark Naturpark Nagelfluhkette ist - wie in Vorarlberg für Schutzgebiete üblich - zeitlich begrenzt (bis zum 31.12.2024).
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