Freitag, 24. Februar 2017

EU veröffentlicht vierte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der biogeographischen Schwarzmeerregion

Die Europäische Union hat im EU-Amtblatt L 353 vom 23. Dezember 2016 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2329 der Kommission vom 9. Dezember 2016 zur Annahme einer vierten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Schwarzmeerregion" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der biogeographischen Schwarzmeerregion haben die EU-Staaten Bulgarien und Rumänien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.


Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Schwarzmeerregion wurde mit der Entscheidung 2009/92/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2375 der Kommission. 

Die vierte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 16. Januar 2015 und dem 15. Februar 2016 übermittelt worden sind.


Die aktualisierte Liste beinhaltet 32 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Bulgarien und 13 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Rumänien.

Die Liste umfasst die folgenden Daten:
  • Gebietscode
  • Bezeichnung des Gebiets
  • Vorhandensein von einem oder mehreren prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder einer oder mehrerer prioritärer Arten im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 92/43/EWG
  • Fläche des Gebiets in Hektar
  • Länge des Gebiets in Kilometer (wo sinnvoll)
  • Geographische Koordinaten  
Weitere Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.