Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der biogeographischen Schwarzmeerregion haben die EU-Staaten Bulgarien und Rumänien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Schwarzmeerregion wurde mit der Entscheidung 2009/92/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2375 der Kommission.
Die vierte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 16. Januar 2015 und dem 15. Februar 2016 übermittelt worden sind.
Die aktualisierte Liste beinhaltet 32 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Bulgarien und 13 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Rumänien.
Die Liste umfasst die folgenden Daten:
- Gebietscode
- Bezeichnung des Gebiets
- Vorhandensein von einem oder mehreren prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder einer oder mehrerer prioritärer Arten im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 92/43/EWG
- Fläche des Gebiets in Hektar
- Länge des Gebiets in Kilometer (wo sinnvoll)
- Geographische Koordinaten
Weitere Informationen
Die biogeographische Schwarzmeerregion im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 19.07.2020
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