Die Ruhezonen (Zones de Quiétude de la Faune Sauvage) wurden erforderlich, um die Auswirkungen der Freizeitaktivitäten auf empfindliche Tierarten, vor allem den Auerhahn, zu minimieren. In den Ruhezonen sind Freizeitaktivitäten (Wandern, Schneeschuhwandern, Skifahren) in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 30. Juni eines Jahres verboten. Offen bleiben jedoch bestimmte Wege, die eigens gekennzeichnet sind. Diese Wege wurden so gelegt, dass sie die Störungen der wild lebenden Tiere minimieren und gleichzeitig attraktive Freizeitmöglichkeiten schaffen.
Das Naturschutzgebiet Haute chaîne du Jura ist das viertgrößte Naturschutzgebiet Frankreichs (ohne die Übersee-Départements). Es umfasst eine Fläche von 10.909 Hektar (somit mitteleuropäische Nationalparkgröße) und erstreckt sich über 40 Kilometer Länge im Département Ain in der Region Auvergne-Rhône-Alpes. Die Grenze zur Schweiz (Kantone Genf und Waadt) liegt unweit östlich des Naturschutzgebiets.
Das Naturschutzgebiet Haute chaîne du Jura deckt die östlichste, schmalste und zugleich höchste Kette des Französischen Jura ab. Der höchste Punkt ist der Crêt de la Neige, 1.720 m ü NN.
Das Naturschutzgebiet Haute chaîne du Jura wurde mit der Verordnung (Décret) Nr. 93-261 des Französisichen Umweltministeriums vom 26. Februar 1993 geschaffen.
Haute-Chaîne du Jura
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