Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 15 vom 19. Januar 2018 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2018/39 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Annahme einer fünften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Schwarzmeerregion" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der biogeographischen Schwarzmeerregion haben die EU-Staaten Bulgarien und Rumänien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Schwarzmeerregion wurde mit der Entscheidung 2009/92/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2329 der Kommission.
Die fünfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 27. Januar 2017 gemeldet worden sind.
Dienstag, 3. April 2018
EU veröffentlicht fünfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der biogeographischen Schwarzmeerregion
Weitere Informationen
Die biogeographische Schwarzmeerregion im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 19.07.2020
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