Mittwoch, 2. Januar 2019

Festlegungen zum Flächennaturschutz im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode in Hessen

Die die Regierung während der 20. Legislaturperiode im Bundesland Hessen tragenden Parteien CDU und Grüne haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen.

Die folgenden Festlegungen zum Flächennaturschutz wurden in diesem Koalitionsvertrag getroffen:

Alte Buchenwälder sollen im Rahmen der Kerngebiete geschützt und erhalten werden. Besonders schützenswerte alte Bäume sowie die alten Buchenwaldbestände sollen bewahrt werden.

Im Rahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie soll der Anteil ungenutzter Wälder an der gesamten hessischen Waldfläche auf fünf Prozent gesteigert werden. Der hessische Staatswald soll zehn Prozent seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen. Ausgewiesene Kernflächen, die größer als 100 Hektar sind, werden rechtlich dauerhaft gesichert. 


Im Rahmen der hessischen Biodiversitätsstrategie soll ein Biotopverbundsystem geschaffen werden, um Lebensräume zu vernetzen. Die bestehenden Naturschutzgroßprojekte werden weiter vorangetrieben. 

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee soll im Einvernehmen mit der Region um die Nordhänge des Edersees erweitert werden - unter der Maßgabe, dass das Land in der Verpflichtung steht, das Naturschutzgroßprojekt umzusetzen.

Das "Grüne Band" entlang der hessisch-thüringischen Grenze soll als Naturmonument ausgewiesen werden.

Das Vorhaben der Einrichtung einer UNESCOBiosphärenregion Wiesbaden-Rheingau-Mainspitze soll im Dialog mit den Betroffenen begleitet werden, wenn dies in der Region breite Unterstützung findet. 

Vom Bund soll die Einrichtung eines Waldschutzfonds gefordert werden, um das Wildnisziel des Bundes auf zwei Prozent der Fläche zu erreichen.    

 

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