Mit der Verordnung 2018-1180 vom 19. Dezember 2018 zum Schutz der Biotope und der natürlichen Lebensräume hat Frankreich die neue Schutzgebietskategorie des Habitatschutzgebiets eingeführt.
Die neue Schutzgebietskategorie heißt "arrêté de protection des habitats naturels" (= Erlass zum Schutz von natürlichen Lebensräumen).
Bisher konnten die natürlichen Lebensräume nur im Rahmen der Natura 2000-Richtlinien der EU oder über den Schutz der Arten, die sie bewohnen, unter Schutz gestellt werden. Im Rahmen des Biodiversitätsplans der französischen Regierung wurde nun die neue Schutzgebietskategorie des Habitatschutzgebiets verordnet.
Ähnliche Erlasse gibt es bereits für den Schutz von Arten (APPB) sowie für den Schutz von Geotopen (APG). Die potenziellen, im Rahmen der neuen Schutzgebietskategorie unter Schutz zu stellenden Lebensräume umfassen einerseits die 132 Habitate von gemeinschaftlichem Interesse der EU sowie zusätzlich noch weitere 24 Habitate.
Mit der neuen Schutzgebietskategorie wird es z.B. nun wesentlich besser möglich, Korallenriffe oder Feuchtwiesen unter Schutz zu stellen.
Die neue Verordnung gilt für das europäische Frankreich. Noch im Laufe des Jahres 2019 soll eine ähnliche Verordnung für die Überseeterritorien erlassen werden.
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