Dienstag, 19. Februar 2019

Tirol verordnet Naturschutzgebiet Arnspitze neu

Mit der 18. Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2018, mit der Teile der Gemeindegebiete von Scharnitz und Leutasch zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Arnspitze) erklärt werden, hat das österreichische Bundesland Tirol die bestehende Naturschutzgesetzgebung für den Arnspitzstock erneuert.

Die Fläche des Schutzgebiets wurde nicht verändert, aber neu ausgemessen. Sie beträgt 1.162,22 Hektar. Als Zweck der Verordnung werden der Schutz der vorkommenden Waldökosysteme und der für kalkalpine Gebiete typischen Lebensräume wie Felsstandorte, Schuttfächer, Lawinenbahnen und alpine Rasen angegeben.

Der Arnspitzstock ist eine eigenständige Berggruppe zwischen dem Wettersteingebirge im Westen und dem Karwendelgebirge im Osten. Die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Österreich verläuft über den Arnspitzstock. Die Bergruppe befindet sich südlich von Mittenwald und westlich von Scharnitz. Auch auf der bayerischen Seite der Staatsgrenze wurde im Arnspitzstock ein Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Arnspitzstock gehört zu den Nördlichen Ostalpen. Der höchste Punkt (Große Arnspitze) ist 2,196 m ü NN hoch. 

Interessant ist die Geschichte des Naturschutzgebiets.



Das Gebiet wurde ursprünglich mit der Verordnung des Reichsstatthalters in Tirol und Vorarlberg vom 19.11.1942 zum Naturschutzgebiet erklärt. Das Tiroler Naturschutzgesetz von 1951 hat das Reichsnaturschutzgesetz von 1935, das der Verordnung von 1942 zugrundelag, außer Kraft gesetzt. In einer Übergangsverordnung wurde jedoch bestimmt, dass die aufgrund der aufgehobenen Vorschriften erlassenen Verordnungen weiter gelten, bis aufgrund dieses Gesetzes eine anderweitige Regelung getroffen wird.

Nun hat es also 68 Jahre gedauert, bis der Arnspitzstock nach dem Inkrafttreten des ersten Tiroler Naturschutzgesetzes im Jahr 1951 gemäß den geltenden Gesetzen erneut unter Schutz gestellt worden ist. 

Weitere Informationen
Naturschutzgebiete im Bundesland Tirol im Post vom 30.04.2022        

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