Thüringen hat 28.11.2018 die "Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung" erlassen. Sie wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 11 vom 14. Dezember 2018 veröffentlicht.
Die geänderte Verordnung löst die Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung vom 29. Mai 2008 ab. Der von der EU geforderte gesetzliche Schutz der Natura 2000-Gebiete gemäß nationalem Recht wird damit in Thüringen auf eine neue Grundlage gestellt und aktualisiert.
Die Überschrift der Verordnung heißt nun: Verordnung zur Festsetzung von Europäischen Vogelschutzgebieten, Schutzobjekten und Erhaltungszielen (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNat2000ErhZVO-)".
Die Verordnung listet in Anlage 1 die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen auf.
In der Anlage 2 werden die punktuellen oder kleinflächigen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen aufgelistet.
Die Anlage 3 listet die Europäischen Vogelschutzgebiete mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen auf.
Die Anlage 4 behandelt die Spezifischen Erhaltungsziele für Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II der Richtlinie 92/43/EWG.
Die Anlage 5 beschäftigt sich mit den Spezifischen Erhaltungszielen für Vogelarten nach Anhang I und regelmäßig auftretende Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/147/EG.
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