Mittwoch, 21. August 2019

Bundesland Salzburg verordnet Biosphärenpark Lungau

Das österreichische Bundesland Salzburg hat mit der Verordnung 48/2019 vom 30. Juli 2019, veröffentlicht im Landesgesetzblatt vom 6. August 2019, den UNESCO-Biosphärenpark Lungau nach nationalem Recht ausgewiesen.

Das Biosphärenreservat Salzburger Lungau & Kärntner Nockberge wurde von der UNESCO bereits im Jahr 2012 bei der 24. Sitzung des Internationalen Koordinierungs-Komitees des MAB-Programms der UNESCO anerkannt. Das bundesländerübergreifende Biosphärenreservat umfasst eine Fläche von 149.599,84 Hektar. Die Kernzone ist 8.191,76 Hektar groß.

Mit dem Gesetz vom 9. November 2016, mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz geändert wurde, wurde die Schutzgebietskategorie des Biosphärenparks in das Salzburger Naturschutzgesetz aufgenommen. Damit war der Weg frei, dass der Salzburger Teil des Biosphärenreservats Salzburger Lungau & Kärntner Nockberge nach nationalem Recht als Biosphärenpark ausgewiesen werden kann, was dann fast drei Jahre später auch erfolgt ist.

In Bezug auf die Außengrenzen und auf die Zonierung des neuen Salzburger Biosphärenparks wird in der Verordnung auf Karten in den Anlagen verwiesen. Im Textteil macht die Verordnung keine Angaben zur Größe des Gebiets und der einzelnen Zonen sowie zu den einzelnen Kernzonen.

Die Kernzonen der Biosphärenparks sind in Österreich keine Wildnis im strengen Sinne. So ist in den Kernzonen des Biosphärenparks Salzburger Lungau die traditionelle Beweidung im bisherigen Umfang ebenso erlaubt wie eine ökologisch orientierte Bejagung und Hege der Wildbestände sowie eine nachhaltige Fischerei.

Hier gibt es eine Übersicht über die UNESCO-Biosphärenparks in Österreich. Von dort sind alle Artikel dieses Blogs, die sich mit einzelnen Biosphärenparks befassen, verlinkt.   
 

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