Dienstag, 29. Oktober 2019

Bayern will bis 2023 Naturwaldflächen auf zehn Prozent der Staatswaldfläche einrichten

Bayern will bis zum Jahr 2023 auf zehn Prozent seiner Staatswaldfläche Naturwaldflächen einrichten.

Das Waldgesetz für Bayern wurde entsprechend geändert. An den Artikel 12a des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) wurde ein Absatz 2 angefügt, der die entsprechende Bestimmung erhält.

Die Änderung des Waldgesetzes für Bayern erfolgte durch das Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz) vom 24. Juli 2019. 

Ebenfalls am 24. Juli 2019 wurde das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern ("Rettet die Bienen!") veröffentlicht. 

Der Artikel 19 des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurde ergänzt mit der Bestimmung, dass der Biotopverbund in Bayern bis zum Jahr 2023 mindestens zehn Prozent Offenland der Landesfläche und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen muss. 

Weitere Informationen
Das Naturwald-Netzwerk im bayerischen Staatswald im Post vom 26.02.2023 in diesem Blog  

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