Mit einer Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 28. November 2019, veröffentlicht im Ministerialblatt Ausgabe 2019, Nr. 27, vom 09.12.2019 hat das Land NRW die beiden Wildnisentwicklungsgebiete "Stadtwald Schwerte" und "Kranenmeer" veröffentlicht.
Die beiden Wildnisentwicklungsgebiete sind damit Naturschutzgebiete im Sinne des §23 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Wildnisentwicklungsgebiet Stadtwald Schwerte befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg, im Kreis Unna und in der Stadt Schwerte. Die WEG-Kennung ist WG-UN-0002. Die Fläche umfasst 16,2 Hektar. Im Gebiet finden sich reich strukturierte Buchenwälder verschiedener Altersphasen mit eingestreuten Alt- und Totholzbeständen.
Das Wildnisentwicklungsgebiet Kranenmer befindet sich im Regierungsbezirk Münster, im Kreis Borken und in der Gemeinde Heiden. Die WEG-Kennung ist WG-BOR-0001. Die Fläche umfasst 78,1 Hektar. Es handelt sich größtenteils um aufgelichtete Kiefernwälder mit naturnahem Waldjungwuchs und sturmbedingt zum Teil hohen Anteilen an liegendem Totholz. Kleinere Teilflächen werden von Schwarz-Erlen-Wäldern und naturnahen Birken-Eichen-Mischwäldern eingenommen.
Die Wildnisentwicklungsgebiete in Nordrhein-Westfalen gründen sich auf den §40 des Landesnaturschutzgesetzes. Diese Gebiete werden vom für den Naturschutz zuständigen Ministerium im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen und in der Karte der Wildniswälder in Nordrhein-Westfalen erfasst und veröffentlicht.
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