Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der biogeographischen Region Makaronesien haben die EU-Staaten Portugal und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die biogeographische Region Makaronesien umfasst die Inselgruppen der Azoren, Madeiras und der Kanaren im Atlantischen Ozean.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien wurde mit der Entscheidung 2002/11/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (siebte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/20 der Kommission.
Die achte
Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu
bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 01. Juni 2018 und dem 13. März 2019 gemeldet worden sind.
Die EU-Kommission ist jedoch der Auffassung, dass einige
Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben,
um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte
Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und
Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das
Natura-2000-Netz vollständig ist.
Die biogeographische Region Makaronesien im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 20.05.2020
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