Dienstag, 14. April 2020

Verordnungsentwurf sieht Erweiterung des Kernzonenanteils im Biosphärenreservat Pfälzer Wald auf drei Prozent vor

In einem Verordnungsentwurf der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 25.06.2018 wird der Kernzonenanteil des Biosphärenreservats Pfälzer Wald von bisher 2,1 Prozent auf zukünftig drei Prozent erweitert.

Diese Erweiterung ist Voraussetzung für das Weiterbestehen der UNESCO-Anerkennung des Biosphärenreservats.

Das ca. 180.000 Hektar große Gebiet wurde im Jahr 1958 als Naturpark Pfälzer Wald ausgewiesen. Im Jahr 1992 hat die UNESCO den Naturpark als Biosphärenreservat anerkannt. Im Jahr 1998 wurde ein staatenübergreifendes Biosphärenreservat durch die UNESCO anerkannt, das aus dem Naturpark Pfälzer Wald und dem Biosphärenreservat Nordvogesen besteht.


Gemäß dem neuen Landesnaturschutzgesetz vom 06.10.2015 müssen Biosphärenreservate als eigenständige Schutzgebietskategorie durch Rechtsverordnung ausgewiesen werden. Es geht also nicht nur darum, die Kernzonenfläche zu vergrößern. Vielmehr muss die gesamten Verordnung zum Pfälzer Wald neu gefasst werden. Mit Inkrafttreten der neuen Biosphärenreservatsverordnung soll die Verordnung zum Naturpark Pfälzer Wald aufgehoben werden.

Im Verordnungsentwurf zum Biosphärenreservat Pfälzer Wald ist die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen.

Sieben der bereits bestehenden Kernzonen sollen arrondiert werden. Sechs Kernzonen werden neu geschaffen. Insgesamt soll es 22 Kernzonen geben, davon 20 im Staatswald und 2 im Kommunalwald. Die Kernzonen sollen auch zur Bildung eines Biotopverbunds führen, der auch grenzüberschreitend sein kann.

Etwas rätselhaft bleibt die lange Zeitspanne, die zwischen dem 25.06.2018 und heute bereits wieder verstrichen ist. Es ist zu hoffen, dass das Land Rheinland-Pfalz es in absehbarer Zeit schafft, das Biosphärenreservat Pfälzer Wald zu verordnen.

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