Mit der Verordnung 39/2020 vom 23. Juni 2020 hat das österreichische Bundesland Vorarlberg den Berg "Kanisfluh" im Bregenzerwald als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die Kanisfluh ist der markanteste Berg des Bregenzerwaldes, einer Gebirgsgruppe in den Nördlichen Ostalpen. Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich über die Gemarkungen der Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau im Bezirk Bregenz.
Mit der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet soll u.a. die landschaftsbildliche Schönheit und Eigenart des Kanisfluhbergstockes erhalten werden.
Mit einer Fläche von 811,448 Hektar ist das Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh zur Zeit das größte Landschaftsschutzgebiet in Vorarlberg. Allerdings wurde vom Begriff Landschaftsschutzgebiet in Vorarlberg bisher nicht allzu häufig Gebrauch gemacht. Es gibt nur drei Landschaftsschutzgebiete in Vorarlberg.
Anlass für die Unterschutzstellung der Kanisfluh war ein Gesuchen zum Abbau von Kies und Felsgestein am Fuß der Kanisfluh. Dagegen bildete sich ein verbreiteter und massiver Widerstand. Mit dem Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh ist solchen Begehrlichkeiten zukünftig ein Riegel vorgeschoben.
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